Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- dahlbokum.de
Substantiierter Sachvortrag im Rahmen der sekundären Darlegungslast bei Filesharing-Fällen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
Der Beklagte ist jedefalls der ihm nach der Rechtsprechung des BGH obliegenden sekundären Darlegungslast ( BGH GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens ) nachgekommen.Im Rahmen der Kammer obliegenden freien Beweiswürdigung hat dies zur Folge, dass die Grundlagen für eine etwaige anzunehmende tatsächliche Vermutung der Verantwortlichkeit des Beklagten (so BGH GRUR 2010, 633 (634 Tz. 12) - Sommer unseres Lebens ) erschüttert sind.
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
Jedenfalls genügt zur Entkräftung der Vermutung die ernsthafte Möglichkeit, dass allein ein Dritter und nicht auch der Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat (BGH, GRUR 2013, 511 (514) Tz. 34 - Morpheus). - BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06
Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten …
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
Diese indes ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu berücksichtigen, wobei die sekundäre Behauptungslast nicht so weit geht, dass die beklagte Partei neben einem substantiierten Vortrag auch entsprechende Beweismittel bezeichnen müsste (Laumen aaO. unter Verweis auf BGH NJW 2008, 982 (984)). - OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
Dafür spricht auch die bereits erwähnte neuere höchstrichterliche Entscheidung (…BGH Morpheus, aaO.), in der in der Sache entschieden wurde und keine Zurückweisung erfolgt ist, obgleich im Instanzenzug keine Beweisaufnahme hinsichtlich des eindeutig als streitig bezeichneten Sachverhalts (OLG Köln, ZUM 2012, 697(698)) stattgefunden hat (vgl. auch LG Köln BeckRS 2011, 90547). - LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
Dafür spricht auch die bereits erwähnte neuere höchstrichterliche Entscheidung (…BGH Morpheus, aaO.), in der in der Sache entschieden wurde und keine Zurückweisung erfolgt ist, obgleich im Instanzenzug keine Beweisaufnahme hinsichtlich des eindeutig als streitig bezeichneten Sachverhalts (OLG Köln, ZUM 2012, 697(698)) stattgefunden hat (vgl. auch LG Köln BeckRS 2011, 90547).
- OLG Brandenburg, 21.01.2014 - 6 U 116/12
Gewerberaummietvertrag: Recht zur fristlosen Kündigung bei Vornahme baulicher …
Nach einer weiteren fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses vom 21.6.2013 nahm die Beklagte die Klägerin in einem weiteren Rechtsstreit auf Räumung und Herausgabe in Anspruch (Az.: 12 O 163/13).